Informationen zum Datenschutz der Praxis Villiger/DiaMon AG

Ab 01. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft.

Unser Anliegen ist es sie als Patient/in wie gewohnt ohne Einschränkungen behandeln zu können. Damit dies möglich ist, benötigen wir das Einverständnis jedes einzelnen Patienten/jeder einzelnen Patientin. Wir bitten Sie darum die „Informationen zum Datenschutzgesetz“ unserer Praxis zu lesen und die „Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung/-übermittlung“ in der Praxis zu unterschreiben. Besten Dank.

Allgemeine Informationen im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz finden Sie hier.

https://www.fmh.ch/themen/ehealth/datenschutz.cfm

Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation

Schützenswerte Personendaten versenden wir ausschliesslich über einen verschlüsselten Kanal. Wir nutzen dafür die Plattform HIN. In der Anleitung sehen Sie, wie Sie eine „Sichere Email“ öffnen. Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit bei uns melden.

Informationen zum neuen
Datenschutzgesetz (allgemein)

Ziel und Zweck des Datenschutzes

Der Datenschutz befasst sich mit der informationellen Selbstbestimmung sowie dem Schutz vor missbräuchlicher Datenbearbeitung, welche natürliche Personen in ihrer Persönlichkeit oder ihren Grundrechten einschränkt.

Das Datenschutzgesetz hat zum Zweck, diese Rechte zu schützen, indem es Vorgaben zum Umgang und zur Bearbeitung mit Personendaten definiert.

Änderungen mit dem neuen Datenschutzgesetz

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), welches am 1. September 2023 in Kraft tritt, stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen, indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden.

Personendaten

Als Personendaten oder auch personenbezogene Daten gelten alle Daten, die sich auf eine Person beziehen und diese identifizieren oder zur Identifizierung der Person beitragen. Der Begriff der Personendaten ist daher weit zu fassen.

Das Datenschutzgesetz unterscheidet dabei zwischen Personendaten und besonders schützenswerten Personendaten. Schützenswert sind dabei grundsätzlich alle Personendaten. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten sieht das Gesetz jedoch zusätzliche Anforderungen vor. Als besonders schützenswerte Personendaten nennt das Gesetz unter anderem Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre sowie Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten.

Zu den Personendaten, die in Arztpraxen bearbeitet werden, gehören beispielsweise:

  • Stamm- und Kontaktdaten von Patienten, Mitarbeitenden, Ansprechpersonen von Dienstleistern oder anderen Gesundheitseinrichtungen (z. B. Namen, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse oder auch das Geburtsdatum)
  • Aufzeichnungen über den Verlauf einer Behandlung, Symptombeschreibungen, Diagnosen, Verordnungen, Reaktionen, Laborresultate, Röntgenbilder, Medikationen
  • Sozialversicherungsstatus
  • Daten über Intimsphäre wie etwa der Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die Gefühlswelt
  • Daten zu Mitarbeitenden und dem Anstellungsverhältnis inklusive Leistungsbeurteilungen und Lohnabrechnungen

Grundsätze der Bearbeitung

Bearbeiten nach dem DSG umfasst jeden Umgang mit Personendaten wie etwa Beschaffung, Aufbewahrung, Verwendung, Umarbeitung, Bekanntgabe, Archivierung und Vernichtung von Daten, unabhängig von angewandten Mitteln und Verfahren.

Datensicherheit

Damit die Persönlichkeits- und Grundrechte von Patientinnen und Patienten sowie von Mitarbeitenden gewahrt werden, müssen die Personendaten vor unberechtigten Zugriffen, Veränderungen sowie vor Verlust geschützt werden. Die Arztpraxis hat entsprechend technische und organisatorische Massnahmen für die Datensicherheit zu treffen. Die zu wählenden technischen und organisatorischen Massnahmen richten sich grundsätzlich nach dem Risiko. Es sind entsprechend die Vorgaben zur Datensicherheit in der Verordnung über den Datenschutz (DSV) zu beachten.

(Quelle: Website FMH https://www.fmh.ch/themen/ehealth/datenschutz/neues-datenschutzgesetz-dsg.cfm )